Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte rund um den Straßenverkehr, von Verkehrsunfällen bis hin zu sonstigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Herr Rechtsanwalt Günter steht Ihnen als Spezialist zur Geltendmachung oder Wahrung Ihrer Rechte zur Verfügung.

Hierbei geht es nicht nur um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus Verkehrsunfällen, wie beispielsweise Reparaturkosten, Wertminderung und Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschäden oder vermehrten Bedarf.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts sind eine Vielzahl von Konstellationen denkbar wie Trunkenheitsfahrten (auch aufgrund von Betäubungsmitteln), Verkehrskontrollen, Nötigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung und -messung, Abschleppkosten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Führerscheinentzug, Fahrverbot und vieles mehr.

Aber auch zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Haftpflicht- oder Kaskoversicherern (Verkehrsversicherungsrecht) stehe ich Ihnen beratend und vertretend zur Seite, soweit es um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr erhobener Regressansprüche durch die Versicherung geht. Schließlich ist auch das Fahrerlaubnisrecht von zentraler Bedeutung. Hierzu zählen die Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden, wie Anordnung einer MPU und Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wir sind für Sie da, bei allen Problemen rund um die Immobilie. Ob es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, mietrechtliche Probleme, Auseinandersetzungen in der und um die WEG oder auch baurechtliche Angelegenheiten geht.

Wir helfen Ihnen fach- und sachkundig, wenn es um Fragen zu den Themen Mietvertrag (Zeit- und Staffelmietvertrag), Kündigung, Schäden in der Mietwohnung, Reparaturen, Mieterhöhung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Untervermietung, Tierhaltung, Mietminderung, Kaution, usw. geht. Hierbei geht es uns darum praxisnahe Lösungen zu finden und ergebnisorientiert zu beraten und vertreten. Egal ob Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung – wir kennen die Rechtslage und helfen gerne weiter. Selbstverständlich gilt dies auch für gewerbliche Mieten.

Wir stehen Ihnen mir Rat und Tat zur Seite, wenn das Bauwerk Mängel aufweist und Gewährleistungsansprüche im Raum stehen. Aber auch bei Problemen um Werklohnforderungen oder Ausführungen noch in der Bauphase sind wir für Sie da.

Wir unterstützen sowohl den einzelnen Wohnungseigentümer als auch den Hausverwalter oder die Eigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Rechte hinsichtlich Fragen der Beschlussfassung und -anfechtung, dem Stimmrecht, dem Sondereigentum, dem Gemeinschaftseigentum, der Eigentümerversammlung, der Verwaltertätigkeit, dem Wirtschaftsplan, dem Hausgeld, der Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung). Eine Vertretung unsererseits erfolgt sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Aufgrund des privaten Engagements von Rechtsanwalt Günter in Sportvereinen und Sportverbänden bestehen beim Vereinsrecht und Sportrecht nicht nur theoretisches Wissen, sondern eine Vielzahl von Kontakten und nicht zu letzt das erforderliche praktische Fachwissen, um zielgerichtet beraten zu können.

Die Beratung im Sportrecht verstehen wir ganzheitlich, so dass sowohl verbandsrechtliche, sportarbeitsrechtliche, vereinsrechtliche als auch steuerrechtliche und haftungsrechtliche Fragen beantwortet werden können. Ferner bieten wir Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung sowie Spielervermittlung im Fußball an. Wir sind behilflich bei der Vereinbarung von Probetrainings und beraten bzw. vertreten Sie in Vertragsverhandlungen, damit Sie Ihren individuellen Weg erfolgreich gehen können.

Aus unserer Tätigkeit heraus erachten wir eine frühzeitige Beratung in Vertragsangelegenheiten und die hinreichende Dokumentation für besonders wichtig.

Als Rechtsanwälte sind wir insbesondere berechtigt, Berufssportler zu vermitteln und diese aufgrund unserer Erfahrungen und Kenntnisse umfassend in vertraglichen und rechtlichen Angelegenheiten zu beraten.

Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Steuerberatern können wir daher Gesamtlösungen entwickeln, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.

Wir beraten und vertreten Sie auch in den allgemeinen zivilrechtlichen Bereichen. Dies sind unter anderen Mandate, welche bspw. Kauf-, Werk-, Darlehens-, Dienstleistungsvertrag oder Internetgeschäfte sowie Fernabsatzverträge zum Inhalt haben: Wir beraten Sie umfassend und kompetent und vertreten Sie, wenn nötig bei Gericht. Dabei beachten wir alle für Sie relevanten wirtschaftlichen und tatsächlichen Aspekte, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.

Für unsere gewerblichen Mandanten bieten wir professionelles Forderungsmanagement (Inkasso) und die Erstellung und Überprüfung von AGB’s und die Vertretung in wettbewerbsrechtlichen bzw. Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes an.

Rechtsanwalt Guido Günter übernimmt sowohl Ihre Strafverteidigung, wenn sie einer Straftat verdächtigt werden, er vertritt oder berät Sie aber auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.

So kann auch Hilfe durch eine Nebenklägervertretung/Opfervertretung oder als Zeugenbeistand erfolgen. Aber auch wenn lediglich eine Beratung mit strafrechtlichem Bezug benötigt wird ist Rechtsanwalt Günter der kompetente Ansprechpartner für Sie.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten spielt immer eine zentrale Rolle. Im Rahmen strafrechtlicher Angelegenheiten ist dieses aber gerade zu existenziell.

Es ist für Rechtsanwalt Günter selbstverständlich, dass in diesen Fällen Verschwiegenheit von höchster Bedeutung ist. In einzelnen Verfahren kann es jedoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, einer negativen Berichterstattung in der Presse entgegenzuwirken. Hier kann oder muss unter Umständen auch eine Beeinflussung oder Vorverurteilung durch Öffentlichkeit und Gerichten entgegen gewirkt werden, bevor diese eintritt. Auch hierzu berät Sie Rechtsanwalt Guido Günter kompetent und kann im Falle der Vertretung auch dies für Sie übernehmen.

Wichtig ist, dass von Anfang an eine ausgewogene rechtliche und tatsächliche Strategie entwickelt wird, das richtige außerprozessuale und prozessuale Vorgehen darauf abgestimmt erfolgt. Wie die Erfahrung zeigt kann durch den persönlichen Einsatz des Rechtsanwalts Günter auch scheinbar ausweglose Situationen noch zu einem guten oder zumindest erträglichen Ergebnis gebracht werden.

Rechtsanwalt Günter wird Ihre Angelegenheit von Anfang bis Ende diskret und umfassend bearbeiten und dabei stets beratend zur Seite stehen.

Denn eines ist im Strafrecht immer zu beachten:
Je früher der Beschuldigte einen Rechtsanwalt beauftragt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Nirgends gilt der Grundsatz „reden ist Silber, schweigen ist Gold“ mehr, als als Beschuldigter. Bevor man Angaben zur Sache macht, sollte man immer einen Verteidiger hinzuziehen. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Rahmen des Hauptverfahrens dann nur noch schwer zu korrigieren. Die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens werden im Ermittlungsverfahren gestellt.

Für Rechtsanwalt Günter ist die Unschuldsvermutung nicht nur eine leere Phrase. Er versteht sich daher auch als Ihr Mittel zur Sicherung eines fairen Verfahrens in Übereinstimmung mit den Regeln der Strafprozessordnung. Rechtsanwalt Günter erarbeitet daher gemeinsam mit dem Mandanten eine ergebnisorientierte und realistische Verteidigungsstrategie.

Rechtsanwalt Günter vertritt auch im Rahmen der Pflichtverteidigung und dies deutschlandweit.

Rechtsberatung ist ein Kernbereich im Serviceangebot eines jeden Rechtsanwaltes. Ziel ist immer eine kompetente Beratung auf einer persönlichen Vertrauensbasis. Jeder Mandant wird persönlich und individuell betreut.

Es ist wichtig, dass eine rechtliche Beratung voll den Anforderungen des Einzelfalles gerecht und die dem Falle innewohnenden Schwierigkeiten dem Mandanten verständlich erläutert wird. Daher begleiten wir Sie vorausschauend bei Ihren geschäftlichen oder privaten Entscheidungen.

Falls es ein Mandat erfordert, arbeiten wir interdisziplinär zusammen. So sind wir jederzeit in der Lage, komplexe und vielschichtige Aufgaben effizient und nach den Anforderungen sachgerecht zu lösen.

Die Anwaltskosten sind in den meisten Fällen gesetzlich festgelegt über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Über die Kosten in Ihrer besonderen Angelegenheit informieren wir Sie – soweit dies möglich ist - gerne vorab. In einigen Fällen, insbesondere bei der Beratungstätigkeit in Strafsachen, sind Honorarvereinbarungen möglich. Um Ihnen die Möglichkeit der wichtigen ersten rechtlichen Orientierung gegen fest zu kalkulierende Kosten zu geben, können wir Ihnen im Einzelfall auch eine mündliche Erstberatung gegen eine Ihnen vorher mitgeteilte Pauschalgebühr anbieten.

Sie können gerne schon benötigte Unterlagen vor dem Besprechungstermin vorab per Telefax oder E-Mail übersenden.

So finden Sie uns in Langen

Die Kanzlei Günter finden Sie direkt im Zentrum von Langen in der Bahnstraße 24 - Penthouse Ost (3.OG) - in Gemeinschaft mit der Kanzlei Mönch.



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